Es mag sein, dass Leute auf diese Seite gelangen, weil sie sich im Netz nach Friedrich Kittlers Begriff des “Aufschreibesystems” erkundigen. Diese sollen nicht gänzlich enttäuscht werden. Daher das folgende.
Am klarsten hat Kittler es wohl 1986 in einem Aufsatz definiert: “Mit dem Terminus Aufschreibesystem, einem Wort des Senatspräsidenten Schreber, soll das Netzwerk von Techniken und Institutionen bezeichnet sein, das einer gegebenen Kultur die Entnahme, Speicherung und Verwaltung der für sie relevanten Daten erlaubt.”* Das war freilich ein Jahr nach Erscheinen des Buches “Aufschreibesysteme 1800/1900″. Hier wird auch zum ersten Mal angegeben, woher Kittler den Begriff hat, bzw. dass es sich dabei überhaupt um eine Übernahme handelt. Ein Jahr später, an prominenterer Stelle (im Nachwort zur 2. Auflage des Buches), sah es dann schon wieder etwas anders aus: “Das Wort Aufschreibesystem, wie Gott es der paranoischen Erkenntnis seines Senatspräsidenten Schreber offenbarte, kann auch das Netzwerk von Techniken und Institutionen bezeichnen, die einer gegebenen Kultur die Entnahme, Speicherung und Verwaltung relevanter Daten erlauben.”
* Friedrich Kittler, Über Aufschreibesysteme. In: Mitteilungen des Deutschen Germanistenverbandes 3/1986, S. 3-8, hier S. 3.
** Friedrich Kittler, Nachwort. In: Ders., Aufschreibesysteme 1800/1900. 2., erweiterte und korrigierte Auflage. München 1987, S. 429-432, hier S. 429 (die Seitenangaben variieren in den späteren Auflagen).